Altabschottungen häufig mängelbehaftet

In Bestandsgebäuden kommt es häufig vor, dass wechselnde Nutzer über die Jahre immer wieder Veränderungen an den Abschottungen vornehmen, die die Brandabschnitte des jeweiligen Gebäudes voneinander trennen. Sie veranlassen Reparaturen, Erweiterungen, Nachbelegungen und ähnliches. Unter Umständen werden diese Baumaßnahmen nicht richtig ausgeführt oder Abschottungssysteme verschiedener Hersteller kombiniert. All diese Mängel können über Jahre unentdeckt bleiben, insbesondere, wenn es keine umfangreichen Umbauten im Gebäude gibt.

Zur Erklärung

Abschottungen in Gebäuden verschließen Leitungsdurchführungen in Wänden und Decken. Damit sind sie Teil eines übergeordneten Brandschutzkonzeptes und verhindern den Übergang eines Brandes von einem Brandabschnitt zum nächsten.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Abschottungssysteme, sie unterscheiden sich nach Art der Leitungen (z.B. Rohre, Kabel, Kombi), Eigenschaften der Leitungen (z.B. brennbar, nicht-brennbar) und Material der Abschottungen (z.B. Mineralfaserplatten, Mörtel).

Einheitlich für alle Abschottungen gilt:
Im Brandfall müssen sie dem Feuer für einen definierten Zeitraum, oftmals 90 Minuten, widerstehen. Die erforderliche Leistungsfähigkeit einer Abschottung richtet sich nach der Feuerwiderstandsklasse des Umfassungsbauteils (Wand / Decke).
Nach den Vorgaben des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) dürfen maximal 60 Prozent des Öffnungsausschnitts einer Abschottung mit Installation belegt werden; die übrigen 40 Prozent sind für Brandschutz-Material freizuhalten.

Dipl.-Ing.(FH) Stephan Schaper, Leiter der Systementwicklung für Bauanwendungen der svt Unternehmensgruppe

Werden Systeme unterschiedlicher Hersteller wahllos kombiniert, entsprechen sie nicht mehr dem Anwendbarkeitsnachweis. Das mindert die Leistungsfähigkeit der Abschottung und bei Mängeln oder Schäden wird die Haftung unklar“, erklärt Stephan Schaper, Leiter der Systemtechnik für Bauanwendungen von svt. „Deshalb ist eine gute Dokumentation der Baumaßnahmen sehr wichtig. Und man sollte auch bei späteren Bauaktivitäten beim anfangs verwendeten Abschottungssystem bleiben.“

Gelegentlich wird auf den Bestandsschutz verwiesen, doch dieser greift nur bei Abschottungen, die zur Bauzeit zulassungskonform gebaut wurden. Baufehler sind also nicht vom Bestandsschutz abgedeckt.

Dipl.-Ing.(FH) Stephan Schaper, Leiter der Systementwicklung für Bauanwendungen der svt Unternehmensgruppe

Detaillierte Bestandsaufnahme

Treffen die Brandschutzverantwortlichen bei Bauarbeiten in Bestandsgebäuden auf Verschlüsse an Rohr- und Kabeldurchführungen, sind folgende Fragen zu klären:

  • Handelt es sich bei dem Verschluss um ein Brandschutzsystem?
  • Nach welchem Anwendbarkeitsnachweis wurde die Abschottung gebaut?
  • Ist sie korrekt gebaut?
  • Ist die Abschottung beschädigt?
  • Wurde sie nach- oder überbelegt?
  • Ist das Abschottungssystem, bzw. deren Produkte noch lieferbar?

 

Kommen die Brandschutzexperten zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Verschluss um eine brandschutztechnische Abschottung handelt, die ersetzt werden muss, stehen die Fachleute vor einigen Herausforderungen. Denn häufig können alte Verschlüsse nur schwer oder gar nicht entfernt werden. Auch Beschichtungen können nicht von Kabeln entfernt werden. Generell ist die Gefahr groß, die Leitungen bei Bauarbeiten zu beschädigen.

Aus diesen Gründen ist es häufig angeraten, die alten Abschottungen nicht zu ersetzen, sondern eine Alternative zu wählen, die nicht die Gefahr der Leitungsbeschädigung birgt: die Aufwandmontage.

Lösungsansatz: Aufwandmontage

Bei einer Aufwandmontage bauen die svt Monteure eine neue Abschottung auf den Bestandsverschluss, um so den notwendigen Brandschutz herzustellen.

Mineralfaserabschottung als Aufwandmontage

Eine gute Lösung für die brandschutztechnische Aufwertung eines überbelegten oder nicht definierbaren Verschlusses ist die Mineralfaserabschottung als Aufwandmontage. Voraussetzung ist, dass der Bestandsverschluss von beiden Seiten für die Montage zugänglich ist und aus alten Brandschutzprodukten oder einem nicht-brennbaren Material besteht.

Im ersten Schritt installieren die Monteure auf beiden Seiten der Öffnung einen rahmenartigen Kranz aus Brandschutzplattenstreifen, so dass eine neue Wandöffnung entsteht. Anschließend bauen sie von beiden Seiten Mineralfaserplatten in die neue Wandöffnung ein, welche zusammen mit der Brandschutzbeschichtung den notwendigen Feuerwiderstand gewährleisten. „Das rahmenartige Aufdoppeln ist eine Herangehensweise, die sich aus dem Kommentar der Leitungsanlagenrichtlinien herleitet. Es handelt sich um einen soliden und legitimen Lösungsweg“, erläutert Stephan Schaper. „Das Schott auf diese Weise einzubauen, findet sich so in keiner Zulassung oder Montageanleitung. Da sich jedoch die Abschottungsdicke mindestens verdoppelt, wird die Situation insgesamt deutlich unkritischer. Daher kann diese Art des Einbaus in der Regel als nicht wesentliche Abweichung vom entsprechenden Anwendbarkeitsnachweis, hier die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG), angesehen werden.“

Auch das Problem der Überbelegung lässt sich auf diese Weise lösen, denn das neue Schott kann so groß angelegt werden, wie es nötig ist, damit maximal 60 Prozent des Öffnungsausschnitts belegt sind.

Experten-Information: Bauzeichnung

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Aufwandmontage Vorschott

Wie kann eine Lösung für eine überbelegte oder fehlerhafte Abschottung aussehen, wenn sie nur einseitig zugänglich ist, oder der Öffnungsverschluss selbst undefiniert und gegebenenfalls brennbar ist? „In solchen Situationen bieten sich Vorschotts als Lösungen an“, sagt Stephan Schaper.

Vorschott Variante A: Mineralfaserabschottung als Aufwandmontage bei einseitiger Montage

Wie bei der Mineralfaserabschottung als beidseitige Aufwandmontage erläutert, bauen die Monteure auch bei dieser Lösung auf der zugänglichen Seite des Verschlusses eine neue Wandöffnung und bestücken sie mittels Klebemontage mit den geeigneten Mineralfaserplatten. Im nächsten Schritt schrauben die Monteure eine weitere Abschottungsplatte auf die neue Wandöffnung, das sogenannte Vorschott. Es kompensiert die Maßnahmen, die auf der nicht-zugänglichen Verschlussseite nicht ausgeführt werden können. Stephan Schaper: „Durch diese Konstruktion erreichen wir den vorgeschriebenen Feuerwiderstand. Allerdings ist stets der jeweilige Anwendungsumfang des gewählten Vorschottsystems zu beachten. Beispielsweise sind manche Vorschotts nur als Kabelabschottungen zugelassen und nicht als Kombisystem. Es gilt, für die jeweilige Situation das am besten geeignete Abschottungssystem zu finden.“

Experten-Information: Bauzeichnung

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Vorschott Variante A: Mineralfaserabschottung als Aufwandmontage bei einseitiger Montage

Bei der einseitigen Mörtelabschottung wird auf den vorhandenen Verschluss eine Schalung aus Brandschutzplatten gesetzt, welche anschließend mit Mörtelschott befüllt wird. Da Mörtelabschottungen ein relativ hohes Eigengewicht besitzen, ist diese Lösung für Wände weniger geeignet, kommt hingegen bei Decken häufig zum Einsatz. Die Abschottungsgröße sollte dabei umlaufend mindestens 5 cm größer sein als die Deckenöffnung samt Altverschluss, damit der Mörtel sein Gewicht auf die Decke ableiten kann.

Bei Kabelinstallation ist die Vorgehensweise sehr einfach möglich. Bei Rohren ist dieses Verfahren nur umsetzbar, wenn eine zulassungskonforme Rohrdämmung nach abP/aBG vorhanden oder montierbar ist.

Experten-Information: Bauzeichnung

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